Referenten: Prof. Dr. Jonas Schweighauser und Markus Theunert
Podiumsteilnehmerinnen: Jacqueline Seiler und Yvonne Feri
Im Januar 2017 wurde der sogenannte Betreuungsunterhalt als neuer Teil des Kinderunterhalts eingeführt. Damit sollte wirtschaftlich jene Betreuungsarbeit abgegolten werden, die ein Elternteil – unabhängig davon, ob verheiratet oder nicht – für ein gemeinsames Kind leistet. Das neue Unterhaltsrecht bezweckte die Beseitigung der Ungleichbehandlung von Kindern verheirateter und unverheirateter Eltern. Letztere sollten aus finanziellen Gründen nicht mehr gezwungen sein, infolge eigener Erwerbstätigkeit die noch notwendige Kinderbetreuung Dritten zu überlassen. Wann und in welcher Höhe Betreuungsunterhalt geschuldet ist, wurde im Gesetz nicht definiert, sondern der Praxis überlassen. In der Zwischenzeit hat die bundesgerichtliche Rechtsprechung dem neuen Unterhaltsrecht erste Konturen verliehen und dabei auch klargestellt, dass vom obligatorischen Schuleintritt des Kindes an eine 50%-Erwerbstätigkeit gefordert und in diesem Umfang kein Betreuungsunterhalt mehr geschuldet sei. Drei Jahre nach Einführung des Betreuungsunterhalts stellt sich somit die Frage, ob die Versprechungen des neuen Unterhaltsrechts eingelöst wurden oder sich neue Ungerechtigkeiten oder Praxisprobleme aufgetan haben. Zwei Kurzreferate führen aus juristischer und gleichstellungs- bzw. väterpolitischer Sicht in die Thematik ein, und in der anschliessenden Podiumsdiskussion wird mit weiteren Teilnehmerinnen Bilanz gezogen.
Weiteren Informationen finden Sie im Flyer.