Referent: lic. iur. Luca Maranta, Advokat; Dozent und Projektleiter, Kompetenzzentrum Kindes- und Erwachsenenschutz, Hochschule Luzern - Soziale Arbeit
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind regelmässig auf Meldungen von Privaten oder Behörden angewiesen, damit sie Kenntnis von einer allfälligen Gefährdung des Kindeswohls erhalten. Am 1. Januar 2019 werden neue Meldevorschriften für den Kindesschutz in Kraft treten. Das Referat stellt die Gesetzesrevision überblicksartig vor und geht auf praxisrelevante Einzelfragen vertieft ein. Insbesondere
zeigt der Vortrag Ansätze zur Orientierung im «Irrgarten» von Meldepflichten, Melderechten und Berufsgeheimnissen auf.
Dieser JOUR FIXE FAMILIE wird gemeinsam mit der Abteilung Jugend- und Familienförderung des Erziehungsdepartements Basel-Stadt organisiert.
Weitere Informationen im Flyer.
Powerpoint-Präsentation zum Vortrag.