Referent: Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser, LL.M., Advokat; Professor für Zivilrecht und Zivilprozessrecht an der Universität Basel
Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zu prüfen, wie der Einbezug nahestehender Personen in allen Phasen des Verfahrens und bei allen Entscheiden der KESB verbessert und sichergestellt werden kann. Zu diesem Zweck hat das Bundesamt für Justiz ein Gutachten in Auftrag gegeben, um abzuklären, ob das geltende Recht eine genügende Grundlage bietet, um nahestehende Personen bei der Sachverhaltsermittlung, der Wahl eines Beistandes sowie bei der Auswahl des Unterbringungsortes besser einzubeziehen. Der Vortrag erläutert die Ergebnisse des Gutachtens, welches zwar keine offensichtlichen normativen oder institutionellen Schwachstellen sieht, aber den Optimierungsspielraum auslotet. Der Schutz der Betroffenen und das Wohl des Kindes als vorrangige Ziele des Kindes- und Erwachsenenschutzes sind in jedem Fall zu garantieren. Generalisierte Vorrechte von nahestehenden Personen wären problematisch, weil damit der Schutzgedanke relativiert wird. Derzeit ist eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Justiz dabei, den gesetzgeberischen Handlungsbedarf noch weiter zu untersuchen.
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