Referent: Dr. iur. Guido Wizent, Lehrbeauftragter an der Universität Basel
Die Familie und die öffentliche Sozialhilfe sind seit alters eng miteinander verbunden. Beide Institutionen spielen bei der Sicherung des Lebensunterhalts eine zentrale Rolle. Es wundert daher nicht, dass die Familie im Sozialhilferecht vielschichtige Fragen aufwirft, insbesondere bei der Bemessung des sozialen Existenzminimums und im sozialhilferechtlichen Pflichtenkontext. Mit der Pluralisierung der Familienformen ergeben sich neue, umstrittene Fragestellungen für die Sozialhilfe, vor allem in Zusammenhang mit den Alleinerziehenden und den nichtehelichen Partnerschaften. Im Referat werden einige der Schnittstellen zwischen Familie und Sozialhilfe aus sozialrechtlicher Perspektive dargestellt und anhand aktueller Praxisbeispiele punktuell vertieft.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer.