Der Familienrat ist ein Verfahren zur Lösungsfindung und Hilfeplanung durch Einzelpersonen und Familien, bei dem die Betroffenen ihr erweitertes soziales Netzwerk einbeziehen. Das Verfahren wird durch eine ausgebildete Familienratskoordinationsperson begleitet. Die inhaltliche Lösung erarbeiten jedoch die Betroffenen zusammen mit ihrem sozialen Netzwerk. Das in Neuseeland für den zivilrechtlichen Kindesschutz entwickelte Verfahren wird mittlerweile in verschiedenen Ländern auch in anderen Themenbereichen angewendet. Auch in der Schweiz erfreut sich das Verfahren zunehmender Beliebtheit. Die Möglichkeiten, den Familienrat im Rahmen von zivilrechtlichen Kindesschutzverfahren anzuwenden, sind vorhanden. Es stellen sich jedoch auch spezifische Herausforderungen. Der Vortrag stellt den Familienrat vor und diskutiert Möglichkeiten, Erfahrungen und Herausforderungen bei der Umsetzung im Kindesschutz in der Schweiz.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer.