Referent: Dr. Stephan Hördegen, Leiter Rechtsabteilung des Erziehungsdepartements Basel-Stadt
Wenn sich Eltern gegen das Handeln der Schulbehörden wehren wollen, stellt sich unter anderem die Frage nach der Rechtsschutzmöglichkeit. Entscheidend ist dabei die Abgrenzung von schulorganisatorischen und rechtlichen Massnahmen. Die Abgrenzung ist allerdings nicht immer klar und auch nicht unverrückbar, wie z.B. die Praxis zur Anfechtbarkeit von Schulzuteilungen im Kanton Basel-Stadt zeigt. Bis vor 10 Jahren wurden diese noch als anfechtbare Verfügungen behandelt, während sie heute als organisatorische, nicht beschwerdefähige Massnahmen gelten. Abgrenzungsfragen stellen sich sodann etwa bei sonderpädagogischen Massnahmen sowie bei Stundenplänen. Das Referat beleuchtet die Praxis des Erziehungsdepartements und die aktuelle Gerichtspraxis zu solchen Rechtsschutzfragen.
Dieser JOUR FIXE FAMILIE wird gemeinsam mit der Abteilung Jugend- und Familienförderung des Erziehungsdepartements Basel-Stadt organisiert.
Powerpoint-Präsentation zum Vortrag.