Öffentlicher Vortrag mit anschliessender Diskussion von
Dr. iur. Valentina Christen-Zihlmann, Rechtsanwältin
Im Rahmen der In-vitro-Fertilisation (IVF) werden in der Schweiz in der Regel mehrere Embryonen erzeugt. Die sich am besten entwickelnden werden in den Uterus der genetischen Mutter transferiert, um eine Schwangerschaft zu ermöglichen. Weitere Embryonen können für spätere Versuche kryokonserviert werden. Nach abgeschlossener Kinderwunschbehandlung, d.h., wenn das Kinderwunschpaar keine (weiteren) Kinder mehr haben möchte oder kann, sind manchmal noch konservierte Embryonen vorhanden. Diese so genannten „überzähligen Embryonen“ müssen nach aktueller Rechtslage vernichtet werden. Die „Freigabe zur Adoption“ an andere – genetisch mit dem Embryo nicht verwandte – Kinderwunschpaare ist unzulässig. Der öffentliche Vortrag beleuchtet das Verbot einer solchen Embryonenspende und lädt zur Diskussion über eine mögliche Zulassung ein.
Der Jour Fixe Familie, der vom Centrum für Familienwissenschaften regelmässig veranstaltet wird, bietet die Möglichkeit, dass sich die verschiedenen, mit Familie befassten Disziplinen, Wissenschaft und Praxis miteinander austauschen. Die Diskussion wird jeweils durch ein thematisches Inputreferat eingeleitet und angeregt. Auf Wunsch kann am Jour Fixe eine Teilnahmebescheinigung zwecks Anrechnung als Weiterbildung bezogen werden.
Die Veranstaltung ist kostenlos. Es ist keine Anmeldung erforderlich.